Förderungen 2026: BAFA, KfW und BEG – Fristen und Voraussetzungen

Kurzantwort: Für KMU mit förderfähigem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 und für BAFA-geförderte Energieberatung gelten programmspezifische Voraussetzungen; Zuschüsse bis in den Bereich von rund 50 % der förderfähigen Kosten sind bei Genehmigung häufig realistisch. Wir bereiten Anträge schlank vor – Sie müssen kein Förderprofi sein.

BAFA (Energieaudit / Beratung)

  • Qualifiziertes Energieaudit nach DIN EN 16247-1
  • Antrag und Nachweise strukturiert einreichen
  • Fristen: planen Sie Puffer vor Jahresende 2026 ein
Zum Energieaudit

KfW (Gebäude & Invest)

  • Oft Sanierung, Effizienzhaus, Erneuerbare – programmabhängig
  • Kombination mit betrieblichem Audit möglich (Konzeptfrage)
Sanierung

BEG / GEG-Kontext

  • Effizienzvorgaben und Förderfenster für Gebäudehülle/Anlagentechnik
  • Abgrenzung zum betrieblichen Energieaudit beachten
Energieausweis

Leitfaden-Perspektive: EU-Energieeffizienzrichtlinie und EDL-G

Die Vorgaben aus der Energieeffizienzrichtlinie wurden national u. a. im EDL-G umgesetzt. Für Nicht-KMU ist § 8a EDL-G zentral: regelmäßiges Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Ein belastbarer Bericht dokumentiert den Prozess transparent – wie vom BAFA-Leitfaden gefordert.

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