BAFA (Energieaudit / Beratung)
- Qualifiziertes Energieaudit nach DIN EN 16247-1
- Antrag und Nachweise strukturiert einreichen
- Fristen: planen Sie Puffer vor Jahresende 2026 ein
Kurzantwort: Für KMU mit förderfähigem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 und für BAFA-geförderte Energieberatung gelten programmspezifische Voraussetzungen; Zuschüsse bis in den Bereich von rund 50 % der förderfähigen Kosten sind bei Genehmigung häufig realistisch. Wir bereiten Anträge schlank vor – Sie müssen kein Förderprofi sein.
Die Vorgaben aus der Energieeffizienzrichtlinie wurden national u. a. im EDL-G umgesetzt. Für Nicht-KMU ist § 8a EDL-G zentral: regelmäßiges Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Ein belastbarer Bericht dokumentiert den Prozess transparent – wie vom BAFA-Leitfaden gefordert.